Als Selbstständiger hast du viele Möglichkeiten, eine Orientierungshilfe bietet dir dieser Artikel.
Je nachdem wie du dein Business als Selbstständiger aufbauen willst, solltest du dich vorab entscheiden welche Form deine richtige ist. Du solltest dir zunächst die Frage stellen: gründe ich allein oder mit anderen? Denn danach kann sich deine Entscheidung auch formieren. Kleiner Tip: wenn du als Einzelunternehmer beginnst, kannst du dich auch später immer noch umentscheiden! Gerade bei nebenberuflicher Selbstständigkeit ist es nicht nötig direkt eine GmBH zu gründen.
Welche Rechtsform passt am denn nun zu dir?
Die meisten Starter melden sich als Einzelunternehmer. Besonders für Neugründer ist es die einfachste Beschaffenheit der Unternehmensführung, da dein Firmierungen entsteht, wenn du deine Tätigkeit beim Finanzamt oder Gewerbeamt anmeldest und du keine alternative Rechtsform gewählt hast.
Du kannst selbständig entscheiden welches Startkapital du einbringen willst.
Der alleinige Nachteil: Du haftest mit deinem beruflichen und persönlichem Vermögen in uneingeschränkter Weise.
Die mühelose Buchführung mit der Einnahmen-Überschussrechnung langt für Freiberufler und Kleingewerbetreibende aus. Bist du Kaufmann/frau musst du doppelt Buchführen.
Als Gewerbetreibender musst du Gewerbesteuer, Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und Mehrwertsteuer abführen. Solltest du Angestellte befassen, musst du für sie Lohnsteuer abführen. Für Freiberufler entfällt die Gewerbesteuer.
Kleinunternehmen
Die GbR entsteht, wenn du und weitere Gesellschafter euch für die vereinte Firmierungen zusammentut.
Die GbR muss nicht ins Handelsregister oder Partnerschaftsregister eingetragen werden.
Ein Mindest-Stammkapital ist nicht zwingend, dafür haftet jeder Gesellschafter mit dem ganzen Privatvermögen.
Ihr müsst keinen Vertrag aufsetzen, gleichwohl wenn das abgesehen davon nicht schlecht ist, um von vornherein Streitpunkte zu verhindern.
Zur Geschäftsführung und Vertretung der GbR seid ihr in Gruppen berechtigt. Ihr könnt sie allerdings gleichwohl auf eine oder mehrere Menschen übertragen, womit Gesellschaftern ein Widerspruchsrecht zusteht.
Ohne abweichende gesellschaftsvertragliche Regulation werden Gewinn- und Verlustverteilung gleichförmig auf sämtliche Gesellschafter verteilt.
Seid ihr ein Gewerbe, muss die GbR Gewerbesteuer zahlen, das ist innerhalb Freiberufler-GbRs jedoch nicht der Fall. Jeglicher Gesellschafter ist einkommensteuerpflichtig, die sich an den Gewinnanteilen orientiert.
Die PartG kommt für Freiberufler infrage. Du willst als Freiberufler mit Beteiligten kooperieren und ihr wollt miteinander Unternehmungen voranbringen. Du möchtest trotzdem ebenfalls Aufträge sogar vollziehen, ganz anpassungsfähig, je nach Lage.
In der Regel haftet ihr miteinander mit eurem Privatvermögen falls mal was den Bach runtergeht. Aber in spezifischen Fällen soll allein haften, wer in Wirklichkeit an einem Auftrag beteiligt war, du kannst mit den zusätzlichen eine Haftungsbeschränkung festsetzen.
Daher unterzeichnet ihr einen Vertrag, der gleichfalls notariell eure Partnerschaftsgesellschaft beglaubigt und von vornherein sämtliche Rahmenbedingungen absteckt.
Das bedeutet ebenso, ihr müsst euch in das Partnerschaftsregister beim zuständigen Amtsgericht eintragen.
Ein Mindest-Stammkapital ist jedoch nicht verpflichtend, stattdessen kann optional gewählt werden.
Der Überschuss von PartG ist, dass du als Freiberufler gleichermaßen nach dem Gründen des Großunternehmens obendrein als freiberuflich giltst und die vereinfachte Buchführung nutzen kannst.
Mit der GmbH wirst du Teil einer Kapitalgesellschaft, im Zuge der die Haftung einzelner Gesellschafter auf das Betriebsvermögen beschränkt ist (Hinweis: man haftet mit dem kompletten Betriebsvermögen, nicht ausschließlich mit der Stammeinlage).
Deine GmbH muss ins Handelsregister eingetragen werden und wird anschließend ebenfalls als Gewerbe vermerkt.
Sie ist eine autonome Rechtsperson und ihre Gründung kannst du selber oder mit mehreren natürlichen oder juristischen Menschen bewerkstelligen.
Der Gründungsprozess ist mit Zeit und Aufwand verbunden, da du hierfür einen notariell beglaubigten Vertrag aufsetzt und eine Einlage von mind. 25.000 € erbringen musst, von denen 12.500 € als Mindesteinlage von Gesellschaftern kommen muss.
Als Gesellschafter erhältst du eine Gewinnbeteiligung ähnlich deiner Anteile.
Alle Gesellschafter sind zur Geschäftsführung berechtigt. Sie kann allerdings ebenfalls einer Person übetragen werden, die nicht zur GmbH zählt.
Für die GmbH bist du zur Buchführung und zur Gliederung eines Jahresabschlusses und Lageberichts verpflichtet, ebenso zur Dokumentation und Aufbewahrung deiner Geschäftskorrespondenzen.
Auf die Gewinne der GmbH wird eine Körperschaftssteuer von aktuell 15% angesammelt, die du ferner zum Soli, der Lohnsteuer (im Falle von Arbeitnehmern) der Gewerbe- und Mehrwertsteuer zahlst. Wenn du die Gewinne aus des Konzerns ausschüttest, müssen sie der Einkommensteuer unterworfen werden. Dies erfolgt mithilfe die Kapitalertragssteuer (25%) und Soli.
Sie ist eine gute Wahlmöglichkeit zur GmbH, weil du nicht in dieser Art ausgeprägt Stammkapital brauchst. Du willst z.B. ein studentisches Start-up gründen und im gleichen Augenblick Haftungsrisiken beschränken - eine UG kann sich hier lohnen.
Sie ist gleichfalls unter dem Namen Mini-GmbH namhaft, weil sie gesetzlich gesehen lediglich eine Sonderform der GmbH ist. Infolgedessen unterscheidet sie sich allein unwesentlich von der GmbH.
Sie kann relativ problemlos mit einem Mindestkapital von einem € gegründet werden, was zugegeben hierzu führen kann, dass die Unternehmung erstmal als weniger Kreditwürdig eingestuft werden kann.
Die UG darf höchstens von drei Menschen gegründet werden.
Wird ein Gewinn erwirtschaftet, wird von diesem in dieser Art lange 25% zurückgelegt, bis ein Stammkapital von 25.000 € erreicht wird.
Steuertechnisch und binnen der Buchhaltung gelten die gleichen Bestimmungen wie innerhalb der GmbH - du musst also klar mehr Kapital in die Buchhaltung stecken als beispielsweise beim Einzelunternehmen, trotz alledem bist hierdurch eben gleichfalls besser abgesichert.
Du wirst Teil einer Personengesellschaft, die mittels einen Vertrag geregelt ist und die Führung eines Handelsgewerbes von mind. zwei oder mehr natürlichen oder juristischen Menschen zum Ziel hat.
Alle Gesellschafter haften persönlich mit ihrem Privat- und Geschäftsvermögen.
Die OHG ist keine autonome Rechtsperson, ebenfalls wenn sie im Rechtsverkehr viele Male auf diese Weise behandelt wird (sie kann z.B. verklagt werden).
Ein Mindestkapital ist für die Gründung einer OHG formalrechtlich nicht vorgeschrieben.
Du trägst die OHG ins Handelsregister ein und fügst das Kürzel OHG am Ende deines Firmennamens hinzu.
Die Geschäftsführung kann von allen Gesellschaftern übernommen werden, trotz alledem kann via Gesetz ebenso auf Einzelne übertragen werden. Nur Gesellschafter der OHG können CEO werden.
Die Gewinnbeteiligung ist nicht selten über eine Verzinsung des Kapitalanteils von vier Prozent und einer angemessenen Verteilung des Restbetrages geregelt, womit Verluste anteilig auf die OHG-Gesellschafter verteilt werden.
Allgemein bestehen für die OHG ausgewählte Steuerpflichten, wie die Umsatz- und Gewerbesteuer und ggf. die Lohnsteuer, wenn du angestellte Betriebsangehöriger hast. Da die OHG eine Personengesellschaft ist, fallen für sie keine Körperschaftssteuer an. Ihren Gewinnanteil müssen die Gesellschafter des sonstigen in ihrer intimen Steuererklärung der Einkommensteuer unterwerfen (genau wie im Zuge der GbR).
Ist eine britische Rechtsform und Kapitalgesellschaft, welche in Deutschland – mit Abweichungen – der GmbH entspricht.
Zur Gründung einer Limited muss wenigstens ein Gesellschafter (Shareholder) seine Anschrift in Großbritannien haben.
Eine Ltd. im Gegensatz zur GmbH zu gründen ist ein bisschen billiger. Sie wird längst ab 185 € offeriert. Aber es können weitere Kosten, gerade während der Verwaltung, nachträglich auf einen zukommen.
Ein großer Mehrwert ist, dass die Gründung einer Ltd während weniger Tage umsetzbar ist, da im Gegensatz zur deutschen GmbH, für die Gründung einer Ltd. ausschließlich ein Mindestkapital von einem britischen Pfund gebraucht wird.
Die Ltd. muss im englischen Gesellschaftsregister und im deutschen Handelsregister eingetragen werden.
Die Limited bewegt sich im deutschen und im englischen Recht. So gilt zum einen das englische Gesellschaftsrecht wie genauso steuerliche und bilanzielle Pflichten nach deutschem und englischem Recht.
Hinweis: dies ist ausdrücklich keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine Zusammenstellung zum Überblick.
ÜBER DIE AUTORIN
Lena
Ich bin seit 2014 erfolgreich online selbstständig und habe mir ein breites Wissen über die Möglichkeiten der Onlinewelt aufgebaut. Mit diesem Blog möchte ich dir helfen, ins Tun zu kommen und deine Selbstständigkeit auf- oder auszubauen.